Kultur & FreizeitNachrichten

Einladung zum Frühlingsfest im Wildwuchsgarten

Alle Gartenfreunde sind herzlich eingeladen zum Frühlingsfest des BUND Gotha im Wildwuchsgarten am Sonntag, dem 16. April, ab 10 Uhr. An diesem Tag wird es eine Samen- und Jungpflanzentauschbörse geben, ein Workshopangebot zum Bau von Samenkugeln und Insektenhotels; außerdem Musik, Speis und Trank.

Bereits am 17. März fand der Frühjahrsputz als erste Aktion in diesem Jahr im Wildwuchsgarten statt. Es wurde ein Brennholzunterstand gebaut, Holz gesägt und gestapelt, herumliegender Unrat beseitigt und das Laub von den Wegen und Kräuterbeeten entfernt.

Vom 21. April an findet regelmäßig alle 14 Tage der „Offene Garten“ statt. Beginn ist jeweils 15 Uhr. Eingeladen sind dazu alle Natur- und Gartenfreunde. Anmelden muss man sich nicht, man kann vorbeikommen, zuschauen, plaudern oder mitmachen. Den Wildwuchsgarten findet man in der Enckestraße gegenüber der Zufahrt zur Straße der Einheit.

Der BUND Gotha – Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Kreisverband Gotha – ist ein anerkannter Naturschutzverband. Seit 2021 ist er Träger des 2019 gegründeten Projekts „Wildwuchs-Gemeinschaftsgarten“ in Gotha. Es ist geplant, den Garten zu einem Treffpunkt und Ort für generationenübergreifendes Lernen zu entwickeln.

Mehr Informationen:
Internetseite des BUND Gotha: https://www.bund-thueringen.de/gotha/

Instagram: https://www.instagram.com/wildwuchs_garten, https://www.instagram.com/bundjugend_thueringen/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.