NachrichtenWirtschaft

Gewerkschaft beklagt: „Immer weniger Power in der Lohntüte“

Fotomontage: NGG | Tobias Seifert

Viele der 3.270 Unternehmen im Kreis Gotha drücken sich vor Inflationsprämie.

Gegen den „Rutsch-Effekt“ beim Euro in der Lohntüte: Rund 3.270 Unternehmen gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur im Landkreis Gotha. „Ein Großteil davon drückt sich davor, ihre Beschäftigten in der Krise zu unterstützen: Extra-Geld gegen die Löcher, die die Inflation ins Portemonnaie reißt? – Fehlanzeige. Viele Chefs im Kreis Gotha machen um die Inflationsausgleichsprämie einen großen Bogen. Und das geht quer durch alle Branchen: von Bäckereien über Hotels bis zu Lebensmittelbetrieben“, sagt Jens Löbel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Dabei sei die Prämie ein Instrument, das die Bundesregierung extra geschaffen habe, um die Härte der Krise abzufedern – und kein Lohnersatz.

Für alle Beschäftigten im Kreis Gotha, die bislang leer ausgegangen seien, werde es höchste Zeit, einen „Inflationspuffer“ zu bekommen. Es gehe schließlich darum, den „Schwund bei der Kaufkraft wenigstens ein Stück weit aufzufangen“. Immerhin habe die Inflation auch im Januar mit einer Teuerungsrate von 8,7 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr für eine spürbare Belastung der privaten Haushaltskassen geführt. „Die Auswirkungen der Inflation sind enorm. Monat für Monat hält die Lohntüte weniger für die Beschäftigten bereit“, so Jens Löbel.

Die NGG fordert Unternehmen im Kreis Gotha auf, sich „nicht vor der Inflationsausgleichsprämie zu drücken“: „Die Prämie von bis zu 3.000 Euro sollte genutzt werden. Sie kann auch in Etappen ausgezahlt werden. Wer noch keine Inflationsprämie bekommen hat, sollte beim Chef anklopfen. Ideal ist es natürlich, wenn ein Betriebsrat das erledigt“, so der Geschäftsführer der NGG-Region Thüringen, Jens Löbel.

Es gehe dabei immerhin um effektive Einmalzahlungen, bei denen der Staat nicht mehr die Hand aufhalte: Für die Inflationsausgleichsprämie werden keine Steuern und Abgaben fällig – also keine Lohnsteuer, keine Abzüge für die Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Wichtig sei, dass es sich bei der Inflationsausgleichsprämie nicht um einen Ersatzlohn handele: „Für den fairen Lohn setzen sich die Gewerkschaften in Tarifrunden ein. Die Prämie ist eine Art finanzielles ‚Inflations-Pflaster‘, nicht mehr, aber auch nicht weniger“, sagt Jens Löbel.

Der Gewerkschafter kündigte Lohnforderungen von „10 plus X“ Prozent an. Azubis müssten mindestens 150 Euro mehr pro Monat bekommen. Dafür werde sich die Gewerkschaft NGG in den kommenden Wochen am Tariftisch einsetzen: „In der Süßwaren-Industrie stehen Lohnverhandlungen bevor. Ebenso in der Brot- und Milchindustrie. Auch für die Beschäftigten in Brauereien wird es um ein kräftiges ‚Lohn-Update‘ gehen“, so Löbel. Von Brandt und Stollwerck über Griesson, Grabower und Gutena bis Storck – die NGG Thüringen habe „große Namen auf der Liste der Lebensmittelbetriebe“ und stelle sich auf „ein Frühjahr mit zähem Ringen am Tariftisch“ ein.

Beschäftigte, die Unterstützung bei der Inflationsausgleichsprämie benötigen oder mehr zu den bevorstehenden Tarifrunden erfahren wollen, können sich an die NGG Thüringen wenden: (0361) 66 64 40 | region.thueringen@ngg.net.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.