Samstag, November 23, 2024
Foto: Thüringer Polizei / Autobahnpolizeiinspektion

Jena (ots)

Am späten Dienstagabend gegen 23:30 Uhr fing ein Pkw Mercedes im Jagdbergtunnel, auf der A4 in Fahrtrichtung Dresden, Feuer. Ein Zeuge machte den Fahrzeugführer darauf aufmerksam. Geistesgegenwertig steuerte der 23-jährige aus Gelsenkirchen sein Fahrzeug in eine Pannenbucht der Tunnelanlage. In der Folge nahm der Fahrer einen Feuerlöscher aus dem Fahrzeug in versuchte Brand zu löschen. Die Ausbruchstelle befand sich an der rechten Fahrzeugseite. Der Feuerlöscher aus dem Fahrzeug genügte zur Brandbekämpfung nicht, woraufhin ein im Tunnel befindlicher Feuerlöscher benutzt wurde. Mit diesem konnte das Feuer noch vor dem Eintreffen der herbeigerufenen Feuerwehr gelöscht werden.

Durch die Feuerwehr wurde die Temperatur des Fahrzeuges überprüft und die, durch den Feuerlöscher verunreinigte Fahrbahn, bereinigt.

Für die Dauer des Einsatzes wurden die Tunnel in Fahrtrichtung Dresden sowie Frankfurt voll gesperrt. Nachdem von dem Fahrzeug keine Gefahr mehr ausging und die Rauchgase aus dem Tunnel geleitet wurden, konnten dieser nach ca. 45 Minuten wieder freigegeben werden.

Es entstand ein Schaden von in Höhe von 8.500,-EUR. Der Fahrzeugführer blieb glücklicherweise unverletzt.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.