Gotha (ots)

Am Sonntagfrüh gegen 02:05 Uhr wurde die Polizei Gotha über einen Einbruch im Gothaer Kino Cineplex informiert. Die eingesetzten Beamten stellten vor Ort fest, dass auf der Rückseite des Gebäudes eine Tür gewaltsam geöffnet wurde. Im Zuge der Überprüfung des Objektes konnte der Einbrecher nicht festgestellt werden. Ca. eine Stunde später wurde die Polizei über einen weiteren Einbruch informiert, welcher sich am Finanzamt Gotha in der Reuterstraße zugetragen haben soll. Hier stellten die Beamten fest, dass das Zufahrtstor geöffnet und ein Fenster aufgehebelt wurde. Zudem fanden die Beamten Gegenstände, welche dem Kino Cineplex zugeordnet werden konnten. Zu einem erneuten Einbruch rückten dann die Beamten gegen 05:00 Uhr aus. Der Sicherheitsdienst stellte am Berufsbildungszentrum in der Südstraße mehrere gewaltsam geöffnete Fenster fest. Auch hier konnten die Einbrecher nicht mehr festgestellt werden. Die Kriminalpolizei Gotha hat zu allen drei Einbrüchen die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Klärung der Einbrüche geben können. Az. 0040632/2023 (ri)

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.