BlaulichtmeldungenLPD-EFNachrichten

Öffentlichkeitsfahndung des Landeskriminalamtes Thüringen

Phantombild 2

Erfurt (ots)

Wie bereits am 13.01.23 berichtet kam es am Donnerstag, dem 12.01.2023 zwischen 08:15 Uhr und 08:30 Uhr in der Pestalozzistraße in Erfurt zu einem Übergriff auf zwei männliche Personen, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. Im Anschluss an die Tat flüchteten die Täter in Richtung Ernst-Schneller-Straße. Die Opfer wurden insbesondere im Kopfbereich schwer verletzt. Nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen ist von einer politischen Motivation der Täter auszugehen.

Das Landeskriminalamt Thüringen hat in der Folge die Ermittlungen übernommen.

Aufgrund neuer Ermittlungserkenntnisse erfolgt heute eine zweite Öffentlichkeitsfahndung in diesem Zusammenhang. Durch die Angaben von Zeugen konnten insgesamt drei Phantombilder der Tatverdächtigen erstellt werden, die hiermit der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Wer kann Angaben und Hinweise zu den Personen machen?

Richten Sie Ihre Hinweise zu den hier abgebildeten Tatverdächtigen und zur Tat, an das Landeskriminalamt Thüringen unter der

Rufnummer 0800 58 90 503 oder per E-Mail an: lka@polizei.thueringen.de!

Helfen Sie mit die Tat aufzuklären!

Original-Content von: Landespolizeidirektion Thüringen, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.