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Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb veröffentlicht

Bild von Yair Ventura Filho auf Pixabay

Durch eine Änderung des Rechts der Europäischen Union ist es seit September 2021 möglich, unter Nutzung einer mobilen Einheit einzelne Hausrinder, Hausschweine oder Einhufer (das heißt Pferde, Esel und deren Kreuzungen) im selben Schlachtvorgang im Herkunftsbetrieb zu schlachten und das Fleisch für den menschlichen Verzehr in Umlauf zu bringen.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat nun einen Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb veröffentlicht. Er dient als Hilfestellung für die Veterinärbehörden, interessierte Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Schlachtbetriebe.

Der Leitfaden ist online zu finden unter: https://verbraucherschutz.thueringen.de/lebensmittel/herstellung-von-lebensmitteln

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