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Fortführung der hohen Bezuschussung für Gothaer Kindergartenkinder in 2023

Eltern werden mit insgesamt 1,1 Millionen entlastet.

Bereits mit der Beschlussfassung für die Bezuschussung der Kosten für die Vor- und Nachbereitung von Mahlzeiten für das Haushaltsjahr 2022 hatte sich die Stadtverwaltung Gotha dem Ziel verschrieben, auch in 2023 eine Bezuschussung in den Gothaer Kindergärten zu ermöglichen.

Mit der Genehmigung und Bekanntmachung des Haushaltes der Stadt Gotha für das Jahr 2023 kann diese Absicht nun in Taten umgesetzt werden. Dazu werden die entstehenden Kosten in der Vor- und Nachbereitung sowie der Entsorgung von Speiseresten in allen Kindergärten (in eigener sowie in freier Trägerschaft) der Stadt Gotha bezuschusst. Wesentlich für die Höhe der Kosten beim jeweiligen Träger sind die finanziellen Aufwendungen für das dortige technische Personal, welches dafür zuständig ist, die Verpflegung im Kindergarten zu gewährleisten.

Mit der Bezuschussung der Stadt Gotha werden die Träger in die Lage versetzt, die Kosten für die Eltern erheblich zu mindern. In vielen Fällen zahlen Eltern nur das Portionsgeld für das Essen und die Getränke ihrer Kinder.

Der Umfang dieser Bezuschussung beläuft sich für alle Kindergärten in der Residenzstadt auf ca. 1,1 Mio. Euro in 2023. Diese freiwillige Leistung war und ist für die Stadt Gotha ein enormer finanzieller Kraftakt.

Die Stadtverwaltung möchte die Eltern der Gothaer Kindergärten auch im Jahr 2023 durch die umfangreiche Bezuschussung der Träger entlasten und einen Beitrag dazu leisten, dass jedes Kind an der dortigen Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen kann. Gerade in einer Zeit, die durch steigende Lebenshaltungskosten in den privaten Haushalten geprägt ist, übernimmt die Stadt Gotha eine große soziale Verantwortung gegenüber den Eltern und den jüngsten Bürgern der Stadt – den Kindern in den Krippen und Kindergärten.

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