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Bewerbung für das Schöffenamt ab 2024 bis zum 27.02.2023 möglich

Bewerbung für das Schöffenamt ab 2024 bis zum 27.02.2023 möglich

Die Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen läuft am 31.12.2023 aus.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.

Für die am 01.01.2024 beginnende fünfjährige Amtszeit sind die Wahlen durchzuführen.

Die Stadt Gotha hat hierzu eine Vorschlagsliste mit mindestens 21 Personen für die Wahl zum Haupt oder Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha aufzustellen.

Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zum Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.

Für den Zeitraum ab 1. Januar 2024 werden jetzt Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt in der Thüringer Justiz haben.

Es können Vorschläge von jedermann und von Vereinigungen jeder Art gemacht werden, z. B.:

  • Vorschläge der Fraktionen des Stadtrates,
  • Vorschläge von Arbeitnehmer und Arbeitgeberverbänden, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereinen, Umweltorganisationen und Parteien
  • Personen können sich auch selbst vorschlagen.

Die Vorschläge müssen Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf enthalten.

Die Vorschläge reichen Sie bitte schriftlich, per Fax oder auch persönlich bei der

Stadtverwaltung Gotha
Abteilung 012
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Fax 03621/222 409

bis zum 27.02.2023 ein. Formulare hierzu finden Sie unter www.gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/ oder an den Infotheken der Rathäuser.

Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie beim Sie beim Bundesverband ehrenamtlicher Richter und Richterinnen e.V. unter www.schoeffen.de und beim Thüringer Justizministerium unter Schöffinnen und Schöffen | Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (thueringen.de)

Auskünfte werden bei der Stadtverwaltung Gotha, Abteilung 012, Hauptmarkt 1 und telefonisch unter 03621/222 343 erteilt.

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