NachrichtenWirtschaft

Aufbruch in eine neue Förderperiode mit zahlreichen Ideen für die Region

14.09.2022. Bösleben. Nach erfolgreichen Abschluss der Förderperiode 2014-2022 und zahlreichen umgesetzten Projekte möchte die Regionale Aktionsgruppe Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt e.V. sich am Wettbewerb zur Auswahl der LEADER-Aktionsgruppen in Thüringen für den Zeitraum 2023 – 2027 beteiligen und die Entwicklung der Region durch die LEADER-Förderung weiter vorantreiben. Hierfür wurde nun in der Bauernscheune in Bösleben zum zweiten Akteursworkshop Projektideen gesammelt.

Vom Landschaftspflegehof über Gemeinschaftsgarten zur energetischen Sanierung von Gebäuden und die Gestaltung einer neuen Dorfmitte – im zweiten Akteursworkshop zur Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie wurden zahlreiche Projektideen für die neue Förderperiode ab 2023 gesammelt. Nach Begrüßung des RAG-Vorstandes, vertreten durch Herr Rainer Zobel und Gastgeber Ralf Gumpert, und des bearbeitenden Büro PLANWERK, wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein kurzer Rückblick in die vergangenen Veranstaltungen gegeben. Bisher haben sich vier Handlungsfelder für die RAG ergeben: Leben und Arbeiten in der Region; Kultur, Tourismus und regionale Baukultur; Klima, Natur und Landschaft sowie Gesellschaft, Jugend und Bildung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten die Möglichkeit ihre Projektideen für die jeweiligen Handlungsfelder zu notieren und gemeinsam im Plenum zu besprechen. Anschließend wurden für die einzelnen Handlungsfelder messbare Ziele und Indikatoren besprochen.

Der zweite Akteursworkshop war die dritte öffentliche Veranstaltung im Rahmen der Erarbeitung der neuen Regionalen Entwicklungsstrategie für die RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt. Mit dieser Strategie bewirbt sich die RAG Ende Oktober beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und hofft Anfang 2023 für die neue Förderperiode als Region für die LEADER-Förderung anerkannt zu werden. Gelingt dies, kann die RAG die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fortführen und weiterhin innovative Projekte in den Landkreisen Gotha und Ilm-Kreis fördern.

Das Büro PLANWERK wird die gesammelten Ergebnisse und Ideen nun verschriftlichen und in einen fachlichen Kontext setzen. Die Ergebnisse werden am 12.10.2022 um 17 Uhr im Zentrum für Kunst, Kultur und Natur (KuKuNa) in Bad Tabarz (Lauchagrundstraße 12a, 99891 Bad Tabarz) vorgestellt, zu welche alle Bürgerinnen und Bürger sowie Akteurinnen und Akteure der Landkreise eingeladen sind!

Zudem ruft die RAG auf im Rahmen der Veranstaltung einen Gegenstand mitzubringen, der Ihrer Meinung nach die Region und/oder einen Ansatzpunkt für eine im Rahmen von LEADER zu nutzende Chance repräsentiert. Daher bringen Sie bitte auch jeweils eine kurze Beschreibung (A5 quer, Schriftgröße mind. 16pt) mit der Bezeichnung des Gegenstands, einer kurzen Begründung (1 Satz) Ihrer Auswahl und ggf. Ihrem Namen / Ihren Kontaktdaten mit. In einen gemeinsamen Rundgang soll die Ausstellung Teil der Veranstaltung werden und das Potential und die Vielfalt der Region verdeutlichen.

Haben Sie weitere Projektideen oder Fragen zu den vergangenen bzw. der kommenden Veranstaltungen? Dann melden Sie sich gerne beim Regionalmanagement der RAG (Frau Will, Thüringer Landgesellschaft mbh, m.will@thlg.de, 0361.4413213) oder besuchen Sie die Website der RAG: https://www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de/.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.