Kultur & FreizeitNachrichten

Tag des offenen Denkmals – Schloßparkführungen im Schloss Reinhardsbrunn

Einladung zum Tag des offenen Denkmals nach Friedrichroda

Mit einer Vielzahl von Führungen und Besichtigungen lädt die Stadt Friedrichroda zum Tag des offenen Denkmals am 11.09.2022 ein.

So können von 10.00 bis 13.30 Uhr Interessierte an kostenlosen Schloßparkführungen im Schloss Reinhardsbrunn teilnehmen. Eine Anmeldung hierfür ist nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über den Westeingang, direkt am Kavaliershaus.

Ab 16.00 Uhr wird mit einem Grußwort des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und durch Prof.Dr. Claudia Marx (Deutsche Stiftung Denkmalschutz) der Denkmalpreis des Landkreises Gotha feierlich verliehen und mit einem Konzert der Thüringer Philharmonie Gotha-Eisenach gekrönt. Eine Anmeldungen für das Konzert ist zwingend erforderlich. Bitte melden Sie sich unter Angabe ihres Namens unter folgender Emailadresse an: fv-schloss-reinhardsbrunn@t-online.de .

Zugang zur Veranstaltung haben nur namentlich registrierte Personen.

Zur Verleihung des Denkmalpreises möchte wir alle Pressevertreter herzlich einladen.

Weitere Besichtigungen zum Tag des Denkmals sind ab 10.00 Uhr im Heimatmuseum in Friedrichroda oder ab 11.00 Uhr im Heimatmuseum in Finsterbergen möglich. Zu einer Führung in der ev. St. Blasius Kirche in Friedrichroda sind Interessierte ab 13.00 Uhr herzlich eingeladen.

Nähere Informationen www.friedrichroda.de und unter 03623 33200.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.