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Corona-Schutzregeln in Thüringen bleiben unverändert bestehen

Corona-Schutzregeln in Thüringen bleiben unverändert bestehen

In Thüringen tritt am Mittwoch, 17. August 2022, eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit werden die bestehenden Regelungen unverändert fortgeführt. In Bussen und Bahnen ist weiterhin das Tragen von Masken vorgeschrieben. Ebenfalls Pflicht ist die Maske für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist zudem weiterhin nur für Personen gestattet, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Die Regelungen gelten bis zum 13. September 2022.

Der Verordnungstext ist ab Mittwoch auch auf der Webseite des Ministeriums zu finden unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

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