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Corona-Basismaßnahmen werden um weitere vier Wochen verlängert

Gesundheitsministerin Heike Werner fordert von der Bundesregierung Klarheit zur Vorbereitung auf den Herbst

Die in Thüringen geltenden Basis-Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden um weitere vier Wochen verlängert. Die entsprechende Verordnung wurde von Gesundheitsministerin Heike Werner und von Bildungsminister Helmut Holter unterzeichnet und tritt am 21. Juli in Kraft. Sie gilt bis zum 17. August. Damit ist in Bussen und Bahnen weiterhin das Tragen von Masken vorgeschrieben. Ebenfalls Pflicht ist die Maske für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist zudem weiterhin nur für Personen gestattet, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Dazu erklärt Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner: „Wir erleben momentan eine starke Infektionswelle. Nachdem die Quote der Covid-Patienten auf den Intensivstationen im Juni relativ stabil zwischen zwei und drei Prozent lag, ist sie inzwischen wieder auf über fünf Prozent angestiegen. Ich mahne daher zur Vorsicht, niemand sollte leichtfertig eine Infektion mit diesem heimtückischen Virus riskieren. Die Basismaßnahmen, also Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen, behalten wir auch während der Sommerferien bei.“

Zur Vorbereitung auf den Herbst erwartet die Ministerin endlich Klarheit von der Bundesregierung: „Der Bundesjustizminister und der Bundesgesundheitsminister dokumentieren seit Wochen ihre unterschiedlichen Auffassungen in Interviews. Ich erwarte jetzt endlich einen abgestimmten Vorschlag, mit welchen Regelungsmöglichkeiten die Bundesregierung in den Herbst gehen will. Wir wissen doch, dass wir uns auf unterschiedliche Szenarien einstellen müssen. Es ist abhängig von den dann vorherrschenden Virusvarianten, wie sich die Belastung in den Krankenhäusern und insbesondere den Intensivstationen entwickeln wird. Die Bundesregierung muss diesen Sommer nutzen, um Vorkehrungen zu treffen.“

Im Zuge der Verlängerung der Thüringer Corona-Infektionsschutzverordnung werden zwei Regelungen angepasst:
Im Bereich der Testpflichten, also insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, wurde eine Erleichterung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren geschaffen. Diese sind geimpften Personen bereits dann gleichgestellt, wenn sie nur eine Impfung erhalten haben. Diese Änderung geht zurück auf eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Die zweite Anpassung betrifft Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. Dort sind über die Thüringer Infektionsschutzverordnung hinausgehende Beschränkungen nur noch dann möglich, wenn sie durch das zuständige Gesundheitsamt getroffen wurden oder die Einrichtung zumindest ein Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt darüber hergestellt hat.

Den Verordnungstext finden Sie im Anhang und ab morgen auch auf unserer Internetseite unter https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung. Die Regelungen gelten bis zum 17. August 2022.

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