Nachrichten

LINKE-Abgeordneter spendiert Sommer-Ferienlager für zwei Gothaer Kinder

„Weil sich im Ergebnis des Wettbewerbs zwei Kinder gemeldet hatten, die in Ungarn Ferien machen möchten, habe ich mich entschieden, beiden Kindern den Zuschlag zu erteilen. Glücklicherweise konnte ich noch einen weiteren Platz ergattern“, informiert der LINKE-Landtagsabgeordnete aus Gotha Sascha Bilay.

Der Linkspolitiker hatte im Frühjahr einen Platz im Ferienlager am Balaton öffentlich ausgelobt. Beworben hatten sich jedoch zwei Kinder, die gerne die sechs Wochen Sommerferien verkürzen möchten. Um kein Kind und dessen Erwartungen enttäuschen zu müssen, organisierte Bilay einen zweiten Ferienplatz, für den er ebenfalls sämtliche Kosten übernehme. Zusätzlich übergab der Landtagsabgeordnete an Emily-Joelle Kleinow und Julian Reinhardt noch ein kleines Taschengeld für die Reise. „Ich wünsche beiden Kindern während des Urlaubs viel Spaß und neue Freundschaften“, erklärt abschließend Sascha Bilay.

Die Ferienfreizeit wird angeboten und organisiert vom Kinderverein „Ottokar“ e.V. mit Sitz in Berlin. Der Verein ist anerkannter Träger der Jugendhilfe und leistet einen aktiven Beitrag zur Lebensgestaltung von Kindern und Jugendlichen. Ebenso ist der Verein aktiv bei der Verwirklichung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention von 1990, die Deutschland zwar ratifiziert, bisher aber nicht umgesetzt hat. Mehr Informationen zum Verein gibt es unter www.kinderverein-ottokar.de.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.