NachrichtenStadt Gotha

Auf ein Wort: Juni 2022 

Anzeige

Was ist bloß – auf dem Hauptmarkt los? Zwischen den vielen Gästen aus nah und fern, die neuerdings staunend über das schöne alte historische Pflaster strömen, schmuggeln sich immer wieder Bauleute und machen große und kleine Löcher. Andere kehren Sand aus den Fugen, um neue sandige Füllmasse einzubringen. Das trifft auf viel Unverständnis, denn es wird nicht erklärt. Drum will ich es gern tun! Bürgersteige werden mit neuer Masse verfüllt, weil bei Starkregen der Sand aus den Fugen schwemmt, da es keine Bordsteine mehr gibt, um barrierefrei zu sein. Hülsen für Sonnenschutz vor dem Rathaus dürfen erst eingebaut werden, wenn alle technischen Abnahmen im Untergrund erfüllt sind. Das ist nun geschehen und die Hülsen sind im Pflaster versteckt, dann werden auch nur noch so viele Tische stehen, wie unter die Schirme passen. Natürlich gibt es auch Bürger, die sich aufregen, dass Unrat in die Baumscheiben eingeworfen wird, doch warum aufregen, man könnte doch die Bürger gleich ansprechen, wenn man solchen Frevel sieht? Meckern ist kein gutes Goth’sches Prädikat, sondern Reden und zwar miteinander. „Hauptmarkt offen“ wird nun bald der Vergangenheit angehören, aber geöffnet wird für Führungen der Rathausturm, der Fischkeller und so manches Haus, denn auch der „Club zum roten Löwen“ freut sich auf seine Zukunft. Erklärenlassen wünscht 

Ihr

Knut Kreuch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

52 − 47 =