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Vorschlagsfrist einmalig verlängert

Zur Lösung der Frage, wer künftig als Botschafterin oder Botschafter des Landkreises Gotha fungieren kann, hat die Kreisverwaltung jetzt die Vorschlagsfrist einmalig verlängert: Anstelle des 27. Mais ist nun der 17. Juni 2022 der Stichtag, zu dem die Einreichungen mit einer klaren Benennung und einer kurzen Begründung vorliegen müssen.

Für den Titel können sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen vorgeschlagen werden. Wichtig sind der Bezug zur Region und ein überdurchschnittliches Engagement für deren Entwicklung. Die Botschafterfunktion ist als repräsentatives Ehrenamt angelegt, bei dem der oder die Inhaberin sozusagen als Gesicht der Region an offiziellen Anlässen teilnimmt.

Die Auswahl unter den eingegangenen Vorschlägen trifft schlussendlich eine Jury. Das Geheimnis, wem in den Jahren 2023 und 2024 diese Aufgabe zufällt, wird zur gemeinsamen Ehrenamtsgala des Landkreises und der Kreissparkasse Gotha im September 2022 in gebührend festlichem Rahmen gelüftet.

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