NachrichtenPolitik

Thüringen passt Corona-Schutzregeln an

In Thüringen tritt am 28. Mai eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wesentlichen Basisregeln werden fortgeführt. Anpassungen erfolgen lediglich im Bereich der Maskenpflichten. So entfällt in bestimmten Bereichen der medizinischen Versorgung die FFP2-Maskenpflicht. In Krankenhäusern, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen sind dann auch qualifizierte Gesichtsmasken zulässig. Darüber hinaus wurde die Verordnung in Teilen redaktionell angepasst.

Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Mit den Änderungen schaffen wir Vereinfachungen im Rahmen des Möglichen. Gleichzeitig bleiben die Basisschutzmaßnahmen bestehen. Trotz aller Erleichterungen sollten wir uns bewusst sein, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Gerade mit Blick auf den Herbst müssen wir weiter wachsam bleiben, um im Falle schnell steigender Infektionszahlen oder möglicher neuer Virusvarianten zügig reagieren zu können. Mit Blick auf die bevorstehende Urlaubs- und Reisezeit rufe ich nochmals zum Impfen auf. Schützen Sie sich selbst vor einem schweren Krankheitsverlauf und andere vor erhöhter Ansteckungsgefahr. Vervollständigen Sie rechtzeitig Ihren Impfschutz oder lassen Sie sich boostern. Auch eine zweite Auffrischungsimpfung ist auf Wunsch für alle möglich. Impftermine in ihrer Nähe gibt es unter: www.impfen-thueringen.de.“ 

Weitere Informationen sowie die aktuellste Fassung der Verordnung finden Sie ab dem 28. Mai auch unter: www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.