Ab 1. Juni öffnen die Freibäder in Friedrichroda und Finsterbergen.

Kühles Nass in den heilklimatischen Kurorten Friedrichroda und Finsterbergen

Ab 1. Juni öffnen die Freibäder in den heilklimatischen Kurorten Friedrichroda und Finsterbergen. Die Vorbereitungen laufen seit Wochen, um das kühle Nass rechtzeitig für die Besucher anzubieten. Das denkmalgeschützte Freibad in Friedrichroda wird mit Heilwasser aus eigener Quelle gefüllt und liegt direkt am Kurpark mit unmittelbarer Anbindung an die Waldbahnlinie 4. Ausreichend Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung. Außergewöhnlich sind die 6 x 50 Meter Bahnen und der Sprungturm mit 1,3, 5 und 10 Metern. 2 x am Tag nutzen sprungbegeistere Akteure auf dem 10 Meter Turm ein Sprung aus luftiger Höhe ins kühle Nass.

Parallel zur Freibaderöffnung in Finsterbergen steht dann auch wieder die schwimmbadeigene Minigolfanlage allen Spielbegeisterten Freibadbesuchern oder Tagestouristen zur Verfügung. Das Finsterberger Freizeitbad was idyllisch am Waldrand liegt, bietet mit seinen Kleinsportanlagen wie Minigolf, Großfeldschach und Tischtennis vielseitige Erlebnisbereiche für Groß und Klein. Als beliebtes Ausflugziel für Bewohner und Gäste wird es hoch
frequentiert. Das Bad ist beheizt, verfügt über eine Riesenrutsche
und separate FKK-Liegewiese.

Beide Freibäder haben täglich von 10:00 bis 19.00 Uhr geöffnet und freuen sich auf einen hoffentlich heißen Sommer.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.