BlaulichtmeldungenNachrichten

Zensusbefragung – Warnung vor Betrügern

Erfurt (ots)

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.

Die bundesweiten Befragungen starten im Mai 2022 und dauern etwa zwölf Wochen an. Doch schon vor Beginn der Zählung könnten Betrügerinnen und Betrüger unterwegs sein, welche sich als Befrager ausgeben und sich so Zutritt zu Häusern und Wohnungen verschaffen.

Die Zensusbefragung mit persönlichen Interviews beginnt ab dem 16. Mai 2022. Teilnehmende an der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert. Das Interview selbst dauert zwischen fünf und zehn Minuten. Die Befragten können wählen, ob sie den Fragebogen gemeinsam mit dem Interviewer online am Tablet oder schriftlich auf Papier ausfüllen. Gefragt wird nach Anzahl, Alter und Geschlecht der Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts sowie nach Bildungsabschluss, Beruf, Staatszugehörigkeit und Familienstand. Alle (Kurz-)Befragungen werden ausschließlich vor der Wohnungstür durchgeführt. Der zweite Teil der Befragungen erfolgt online. Niemals wird durch Interviewerinnen oder Interviewer um Zugang zum Wohnraum gebeten. Wichtig ist, dass sich alle Erhebungsbeauftragten mit dem als Muster beigefügten Dokument ausweisen können. Dieser Ausweis ist unterzeichnet und von der Erhebungsstelle gestempelt.

In diesem Zusammenhang wird vor Trittbrettfahrern gewarnt: Wenn Interviewerinnen oder Interviewer vor dem 16.05.22 unterwegs sein sollten oder anrufen, sind dies keine Zensus-Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, sondern möglicherweise Betrüger. Ihr Ziel ist es, an sensible Daten zu kommen oder in Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu gelangen, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen zu suchen. Die tatsächlichen Zensusbefragerinnen und -befrager melden sich stets schriftlich an und stellen beim Interview keinesfalls Fragen nach dem Einkommen oder der Bankverbindung.

Original-Content von: Landespolizeidirektion Thüringen, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.