2. Gothaer Sparkassen-Schlossparklauf am Sonntag, 15. Mai 2022

In wenigen Tagen – am Sonntag, 15. Mai – findet der 2. Gothaer Sparkassen-Schlossparklauf nach einer längeren Pause wieder statt. Läuferinnen und Läufer sowie Kinder und Jugendliche aus den Schulen der Stadt und des Landkreises Gotha stellen an diesem Tag ihr Können unter Beweis. Traditionell erhält die Schule mit den meisten Teilnehmern besondere Ehrungen.

Der Lauf führt Dank guter Zusammenarbeit mit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erstmalig nicht nur durch das unmittelbare Schlossareal, sondern bezieht auch den Landschaftspark mit ein. Der 12 Kilometer lange Hauptlauf erstreckt sich weitläufig um dem Parkteich im wunderschönen Englischen Garten. Die Schülerläufe, der Staffellauf der Schulen und der Bambinolauf führen in den bewährten Streckenlängen durch den Gothaer Schlosspark und das Schloss Friedenstein. Der Start- und Zielbereich befindet sich direkt neben dem Rosengarten vor Schloss Friedenstein, in welchem die Siegerehrungen und das Rahmenprogramm stattfinden werden.

Der ersten Schülerläufe starten 9.10 Uhr im 20-Minuten-Takt. 10.45 Uhr findet die offizielle Eröffnung im Rosengarten statt. Wer am Hauptlauf (12 Kilometer) oder dem Jedermannstaffellauf (3 x 3,9 km) teilnehmen möchte, sollte pünktlich 13:30 Uhr an der Startlinie stehen.

Genauere Infos und Anmeldungen sind auf der Website des Ausrichters, dem Leichtathletikverein Gothaer Land e. V. (www.lvgothaerland.de) möglich.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.