NachrichtenStadt Gotha

Bildung der „Corona-Sonderrücklage“ in Höhe von einer halben Million Euro in Gotha rechtswidrig

„Die Bildung der so genannten ‚Corona-Sonderrücklage‘ mit einem Volumen von 500.000 Euro durch die Stadt Gotha ist rechtswidrig und muss rückgängig gemacht werden. Der Landrat ist nun aufgefordert, tätig zu werden“, informiert der LINKE-Landtagsabgeordnete Sascha Bilay im Ergebnis einer Parlamentsanfrage.

Der Stadtrat von Gotha hatte am 3. Februar auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und des neuen Finanzdezernenten beschlossen, eine Sonderrücklage zu bilden. Die Mittel stammten aus Hilfezahlungen des Landes Thüringen im vergangenen Jahr und waren dazu gedacht, der Kreisstadt im zweiten Jahr der Corona-Pandemie unter die Arme zu greifen. Weil das Geld aber nicht benötigt wurde, sollte es im Jahr 2022 neben dem offiziellen Haushalt der Stadt in einem Sondervermögen geparkt werden. „Dieses Sondervermögen kommt einem Schattenhaushalt gleich und darf deshalb nur unter ganz strengen gesetzlichen Voraussetzungen gebildet werden. Corona-Hilfsprogramme des Landes gehören nicht dazu“, stellt der Landespolitiker klar.

Unabhängig davon, dass die Hilfegelder offensichtlich nicht im Pandemiejahr 2021 eingesetzt wurden, sei es auch fragwürdig, dass das Landratsamt als zuständige Kommunalaufsicht bisher nicht seiner Kontrollfunktion nachgekommen sei. So sei angeblich die Kommunalbehörde erst im Zusammenhang mit den Fragen des Parlamentariers auf den rechtswidrigen Umstand aufmerksam geworden. Nach Mitteilung des Innenministers, der die Antwort im Namen der Landesregierung unterschrieben hat, sei daraufhin das Landratsamt tätig geworden und habe erklärt, dass beabsichtigt sei, die Stadt Gotha aufzufordern, den Stadtratsbeschluss aufzuheben und die Sonderrücklage rückgängig zu machen. „Mich erstaunt schon, wie die Kommunalaufsicht des Landkreises dafür Sorge trägt, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Immerhin hatten die Zeitungen bereits am 7. Februar über die Stadtratssitzung berichtet. Es hätte also gereicht, Zeitung zu lesen, um die offensichtliche Rechtswidrigkeit zu erkennen“, unterstreicht abschließend der Linkspolitiker.

Pressemitteilung: Sascha Bilay Mitglied des Thüringer Landtages / Sprecher für Kommunalpolitik und Innenpolitik

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