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Fachkräftebedarf in der Pflege: Auszubildende aus dem Ausland dringend benötigt

Arbeits- und Sozialministerium startet neues Förderprogramm.

Am morgigen Dienstag startet das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein neues Förderprogramm für die Gewinnung von Auszubildenden für die Pflegeberufe aus dem Ausland. Laut Thüringens Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner können Ausbildungseinrichtungen der Pflege mit einem Zuschuss von 4.000 Euro pro Ausbildungsplatz für die Gewinnung von jungen Menschen aus sogenannten Drittstaaten für die Ausbildung in Thüringen unterstützt werden. Mit dem Zuschuss soll ein Betrag zu den Kosten für die sprachliche Vorbereitung im Ausland sowie für die Anwerbung und Gewinnung geleistet werden. Zunächst sind dafür 400 Tsd. Euro im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für Thüringen“ reserviert.

„Weil die Bevölkerung immer älter wird, der Fachkräftebedarf im Pflegebereich steigt und heimische Pflegefachkräfte zunehmend fehlen, kann perspektivisch eine qualitativ hochwertige Pflege nur sichergestellt werden, wenn wir auch Auszubildende und Fachkräfte im Ausland gewinnen“, sagte Ministerin Heike Werner zum Programmstart. „Die Förderung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Fachkräftesicherung in der Pflege im Freistaat.“

Anträge können Thüringer Unternehmen und Einrichtungen aus der Pflegebranche bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) stellen. Die GFAW-Mitarbeitenden beraten die Antragstellenden, prüfen die Anträge und zahlen die Fördermittel aus.

Die potenziellen Auszubildenden werden im jeweiligen Herkunftsland angeworben und auf die Ausbildung in Thüringen vorbereitet. Insbesondere auf eine ausreichende Sprachausbildung und die Vorbereitung auf die hiesigen Ausbildungsbedingungen wird Wert gelegt.

Für das Anwerben von Auszubildenden im Rahmen des Förderprogramms benötigen Thüringer Unternehmen und Einrichtungen – auch in der Zusammenarbeit mit entsprechenden Dienstleistern im Ausland – eine Anerkennung von der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF), damit die qualitativen Voraussetzungen und gute Anwerbe- und Ausbildungsbedingungen sichergestellt werden. Diese Anerkennung ist Bestandteil des Antragsverfahrens.

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