Partnergrabstätten als neue Grabart ab sofort verfügbar

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Mit Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung wurden die Partnergrabstätten als neue Grabart in die Satzungen aufgenommen. Partnergrabstätten dienen der Beisetzung zweier Menschen die sich partnerschaftlich verbunden fühlten. Dabei spielt die rechtliche Form der Partnerschaft keine Bedeutung.

Nach abgeschlossener Herstellung des Grabfeldes sowie Ausschreibung und Beauftragung der Grabsteine sind die Partnergrabstätten nun seit Februar verfügbar. Sie werden als Urnenwahlgrabstätte im Teil II Feld 2 des Hauptfriedhofes angeboten. Es besteht die Möglichkeit der Beisetzung von 2 Urnen. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird für 25 Jahre vergeben und kann danach nochmals verlängert werden.

Als Grabstein stehen zwei verschiedene Sandsteine in einer festgelegten Größe und Form zur Auswahl. Die Angehörigen haben die Möglichkeit sich für eine der beiden Steinarten zu entscheiden. Die Beschriftung und das Setzen des Steins werden durch die Friedhofsverwaltung beauftragt. Eine individuelle Gestaltung eines Grabsteins ist auf diesem Grabfeld nicht möglich. Die Partnergrabstätte kann zudem nur in Verbindung mit Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages über eine Treuhandstelle erworben werden. Damit ist eine Pflege durch eine Friedhofsgärtnerei über die gesamte Dauer des Nutzungsrechtes sichergestellt und die Angehörigen brauchen sich nicht um die Bepflanzung oder Pflege ihrer Grabstätte zu kümmern.

Beim Erwerb der Partnergräber entstehen Gebühren für das Nutzungsrecht für 25 Jahre in Höhe von 921,50 € und für den Grabstein mit Namensnennung für 2 Verstorbene in Höhe von 1.567,23 €. Hinzu kommen die Kosten für eine Grabpflege mit Dauergrünbepflanzung oder für eine dreimalige Wechselbepflanzung inkl. Wintereindeckung, ebenfalls für 25 Jahre.

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