Regelungen für organisierten Sport ab 19. März 2022 gelockert

Mit der Verkündung der aktualisierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am heutigen Tag lockert Thüringen die Infektionsschutzmaßnahmen für den organisierten Sport.

Folgende Regeln gelten in der Übergangsphase vom 19. März 2022 bis zum 2. April 2022:

· Keine Zugangsbeschränkungen für Sporttreibende;

· Für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich 3G-Zugangsbeschränkungen.

· Die Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt.

· Bei der Durchführung des organisierten Sportbetriebs ist die Anwendung der jeweiligen vereins- und sportartspezifischen Hygienekonzepte sicherzustellen. Anlagenspezifische Infektionsschutzanforderungen des Trägers der Sportanlage sind zusätzlich zu beachten.

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