Thüringen passt Corona-Schutzregeln an neues Infektionsschutzgesetz an

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Demzufolge tritt mit Ablauf des 18. März 2022 eine neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft, die neben den Basisregelungen des neu gefassten Bundes-Infektionsschutzgesetzes auch die Fortführung bestehender Maßnahmen bis Anfang April im Rahmen des gesetzlich Möglichen umsetzt. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten in bestimmten Einrichtungen.

Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen sowie den Verordnungstext finden sie hier:

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