BlaulichtmeldungenLPI GothaNachrichten

Auswirkungen des Orkans Zeynep

Landkreis Gotha (ots)

In der Nacht von Freitag zu Samstag wurde die Gothaer Polizei mehrfach zu Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Orkan Zeynep gerufen, welcher auch im Landkreis Gotha für Sachschäden verantwortlich war. Kurz vor 19.00 Uhr teilte eine 50-jährige VW-Fahrerin mit, dass sie auf der B88 mit ihrem Pkw in einen auf der Straße liegenden Baum gefahren war. Zum Glück gab es nur Sachschaden zu beklagen und keine Personenschäden. Gegen 19.20 Uhr befuhren zwei Pkw die L3274 von Ohrdruf in Richtung Luisenthal, als zwei kleinere Bäume der Windstärke nicht Stand hielten und auf die Straße fielen. Ein Pkw konnte ausweichen, der andere wurde leicht beschädigt, hatte den Unfallort allerdings noch vor Eintreffen der Polizei verlassen. Zehn Minuten später gab es eine Mitteilung über umgestürzte Bäume auf der L1027 im Bereich der Ruhlaer Skihütte bei Winterstein. Diese konnten von der alarmierten Feuerwehr beseitigt werden noch bevor es zu evtl. Unfällen mit Kraftfahrzeugen kommen konnte. Gegen 02.25 Uhr hatte eine 43-jährige Frau mit ihrem Pkw Audi mächtiges Glück. Sie befuhr die Uelleber Straße aus Richtung Uelleben in Richtung Gotha, als plötzlich eine Pappel umstürzte und den Pkw unter sich begrub. Die Fahrerin konnte das Fahrzeug unverletzt verlassen, jedoch entstand am Fahrzeug erheblicher Sachschaden. (av)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.