NachrichtenStadt Gotha

Stadtwerke Gotha freuen sich ab sofort wieder auf Neukunden

Kunden können wieder Verträge für ein oder zwei Jahre abschließen

Die Energiemärkte haben zum Ende des Jahres 2021 alle Rekorde gebrochen. Wegen des starken Preisanstiegs für Strom und Gas hatten die Stadtwerke Gotha vorübergehend ihre Festpreisangebote für Strom und Gas ausgesetzt.

„Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden und Interessenten wieder langfristige Lieferverträge außerhalb der Grundversorgung anbieten können“, sagt Dirk Gabriel, Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH, und erläutert: „Wir haben unsere Tarife und den Einkauf an die noch nie dagewesene Entwicklung auf dem Beschaffungsmarkt angepasst.“ Er fügt an: „Die neuen Konditionen sind günstiger als die Grundversorgung und bieten Verlässlichkeit beim Preis. Wie viel das wert ist, kann man an den zuletzt stark gestiegenen Börsenpreisen für Strom und Gas ablesen.“ Kunden, die langfristige Lieferverträge abschließen, sind während des Preisgarantiezeitraums vor solchen Preissprüngen geschützt. Die neuen Tarife „meinGOTHAstrom22a“ und „meinGOTHAstrom22a plus“ können ab sofort auf der Website der Stadtwerke Gotha unter www.stadtwerke-gotha.de abgeschlossen werden.

Hoher Zulauf in der Ersatzversorgung

Unseriöse Billiganbieter wie stromio und gas.de haben aufgrund des Preisanstiegs die Belieferung ihrer Kunden eingestellt oder kurzfristig deren Verträge gekündigt. „Diese Anbieter haben die bereits eingekaufte Energie zu Höchstpreisen an der Börse verkauft, statt damit ihre Kunden zu beliefern“, sagt Dirk Gabriel. Ein Teil dieser Kunden – insgesamt mehrere hundert – wurden automatisch in der Ersatzversorgung der Stadtwerken Gotha aufgefangen. „Wir haben die Betroffenen mit Strom und Gas weiterversorgt, sodass niemand im Kalten oder Dunklen stehen musste“, erläutert Dirk Gabriel.

Historische Entwicklung am Beschaffungsmarkt

Die Gründe für den historischen Anstieg der Energiepreise am Beschaffungsmarkt sind unterschiedlich: Zum einen sorgt der Post-Corona-Boom in der Wirtschaft – vor allem in Asien – für einen erhöhten Bedarf. Hinzu kommt, dass die Gasspeicher aufgrund des langen Winters 2021 nur noch wenig gefüllt waren. Die geringere Erzeugung aus erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr aufgrund der Wetterverhältnisse hatte eine erhöhte Nachfrage nach Gas und Kohle für konventionelle Kraftwerke zur Folge. In diesem Zusammenhang haben sich die Preise für die dafür erforderlichen CO2-Emissionszertifikate mehr als verdoppelt. Die hohen Preise im Gas-Großhandel in den vergangenen Monaten beeinflussen auch den Strompreis, da sich die Stromerzeugung in Gaskraftwerken verteuert. Beides erhöht die Kosten für die Produktion von konventionellem Strom. Als weiteren Grund für die kaum gefüllten Gasspeicher nennt Dirk Gabriel die geringeren Lieferungen aus Russland. Der Geschäftsführer erläutert: „Die großen Gasimporteure beziehen schon lange nur noch einen Teil der Mengen über langfristige Verträge. Ein bedeutender Teil wird über Handelsgeschäfte an der Börse beschafft. Dennoch hat Russland bisher immer mehr geliefert, als vertraglich vereinbart war. Jetzt nutzt Russland die hohen Preise an der Börse, um Druck auf Europa wegen der ausstehenden Genehmigung der Nordstream 2 auszuüben. Gazprom liefert jetzt nur noch die minimale Vertragsmenge nach Deutschland.“

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.