Landkreis GothaNachrichten

Vorläufig keine Geldbußen für alten Führerschein

Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Führerscheine nur noch mit einer befristeten Gültigkeit ausgestellt werden. Für alle bis dahin unbefristet ausgestellten Dokumente ist ein Pflichtumtausch vorgeschrieben.

Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Zuerst werden alle „Papierführerscheine“ je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers zu einem bestimmten Zeitpunkt ungültig, daran anschließend die „Scheckkartenführerscheine“ je nach Ausstellungsdatum. Nach der weiter gültigen Terminkette werden am 20. Januar Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern der Geburtsjahre 1953 bis 1958 ungültig.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich nun darauf verständigt, dass im nächsten halben Jahr kein Bußgeld erhoben wird, wenn der Führerschein aufgrund der aktuellen pandemischen Situation nicht fristgerecht umgetauscht werden konnte.

Termine für den Führerscheinumtausch im Landratsamt müssen online unter www.landkreis-gotha.de/service/fahrerlaubnis-behoerde/ gebucht werden.

Häufige Fragen

Was wird benötigt?
– Führerschein
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
– biometrisches Passbild (das kann alternativ auch direkt vor Ort digital erstellt werden)

Was kostet der Umtausch?
– 30,40 € Gebühr zuzüglich 6,00 €, wenn ein biometrisches Passbild erstellt werden soll

Wer kann einen Termin buchen?
Der Terminservice kann ausschließlich für den Pflichtumtausch von Antragstellern, die hierzu im Amtsblatt, der Presse und der Homepage des Landkreises Gotha aufgerufen sind, genutzt werden.
Andere oder zusätzliche Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde stehen dort nicht zur Verfügung.

Alter/Neuer Führerschein?
Ihren bisherigen Führerschein erhalten Sie nach Antragstellung mit einer Befristung wieder ausgehändigt.
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.

Wer ist aktuell zum Umtausch aufgerufen?
Nur Fahrerlaubnisinhaber mit Papierführerscheinen und Geburtsjahren von 1953 bis 1958.

Was passiert, wenn der Führerschein nicht umgetauscht wird?
Diese Führerscheine sind ab dem 20. Januar 2022 ungültig.

Ich bin vor 1953 geboren.
Diese unbefristeten Papier- oder Scheckkartenführerscheine werden erst zum 20. Januar 2033 ungültig.

Ich bin nach 1958 geboren.
Sie werden über die örtliche Presse, das Amtsblatt des Landkreises Gotha und die Webseite rechtzeitig informiert, ab wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.
Wer heute schon wissen möchte, wann sein Dokument ungültig wird, findet die Angaben in der Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung.

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