Samstag, Dezember 14, 2024

Finanzielle Entlastung für Pflegeheimbewohner

Über 15.000 AOK PLUS-versicherte Thüringer werden davon profitieren

Zum 1. Januar 2022 werden in Thüringen über 15.000 AOK-PLUS-versicherte Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen finanziell entlastet. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, in dem auch die Höhe der gesetzlichen Entlastung geregelt ist.

Leistungszuschlag für Pflegeheimbewohner
Die Unterstützung ist einfach gestaffelt: Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner erhalten einen finanziellen Zuschlag zum persönlichen Eigenanteil der Pflegekosten. Dieser orientiert sich ausschließlich an der Dauer des Aufenthaltes eines Versicherten im Pflegeheim. Bei einem Aufenthalt bis zu 12 Monaten beträgt der Zuschlag 5 Prozent, bei mehr als 12 Monaten 25 Prozent, bei mehr als 24 Monaten 45 Prozent und bei mehr als 36 Monaten beträgt der Zuschlag 70 Prozent des Eigenanteils der Pflegekosten.

Die Bewohner müssen nichts tun
Der Leistungszuschlag wird durch die AOK PLUS direkt an die Pflegeeinrichtungen gezahlt. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige müssen keinen Antrag stellen. „Unsere Versicherten erhalten Mitte Dezember ein Schreiben mit der individuellen Information, welcher Prozentsatz für die Berechnung zum Ansatz kommt. Wir übernehmen die Abrechnung mit der Pflegeeinrichtung und diese übermittelt dann die Rechnung mit dem noch zu zahlenden Eigenanteil“, erklärt Igor Kästel, Geschäftsbereichsleiter Pflege der AOK PLUS das Vorgehen. „Bei offenen Fragen zum Leistungszuschlag können Versicherte selbstverständlich auch einen AOK-PLUS-Berater anrufen.“

Zusammensetzung der stationären Pflegekosten
Die Kosten für den Pflegeheimplatz setzen sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Pflegekosten zusammen. Die Pflegekosten umfassen den pflegegradspezifischen Pflegesatz und Ausbildungskosten. Durch den Zuschlag verringert sich nur der persönliche Eigenanteil des Heimbewohners an den Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen gehören nicht zu den pflegebedingten Aufwendungen. Das sind Eigenanteile, die der pflegebedürftige Heimbewohner laut Gesetz selbst zu tragen hat.

Weitere Informationen finden Sie im Fachportal unter Leistungszuschlag für Pflegebedürftige: Hinweise für Pflegeeinrichtungen: AOK Gesundheitspartner.

Zahlen für Thüringen
In Thüringen werden 15.204 Pflegebedürftige AOK-PLUS-versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen mit den Pflegegraden 1 bis 5 betreut. Davon erhalten ab 1. Januar 2.389 Personen einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent, 5.438 Menschen in Höhe von 25 Prozent, 4.961 Personen in Höhe von 45 Prozent und 2.410 Personen erhalten eine 70 prozentige Entlastung ihres persönlichen Eigenanteils an den Pflegekosten.

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