Landkreis GothaNachrichten

Neuer Modus in der Kontaktverfolgung

Gesundheitsamt stellt um auf SMS-Benachrichtigung und Meldung durch positiv Befundete.

Angesichts der weiterhin rasant steigenden Fallzahlen der Corona-Infizierten ändert das Gesundheitsamt in dieser Woche den Modus in der Kontaktnachverfolgung. Positiv befundete Personen werden nun gebeten, Kontaktpersonen per Formular an das Gesundheitsamt zu melden und über die Kontaktpersonenquarantäne von zehn Tagen seit letztem Kontakt zu informieren. Das Formular steht auf der Websitewww.landkreis-gotha.de zur Verfügung.

Landrat Onno Eckert bewertet den Moduswechsel weg von der einzelnen telefonischen Abfrage hin zur Mitteilung durch die positiven Personen als notwendigen Schritt, um die Falldatenerfassung und Meldezyklen als Grundlagen der Abarbeitung der pandemischen Situation sicherzustellen und obendrein den Modus der Information der Betroffenen nebst Quarantäne- und oder Genesenen¬bescheinigung zu aufrecht zu erhalten: „Die exorbitante Entwicklung bei den Fallzahlen erfordert ein Umschwenken bei der Fallbearbeitung. Auch wenn mit der neuen Vorgehensweise sicher aufgrund der technischen Hürde der ein oder andere Kontakt nicht gemeldet werden kann, ist sie erforderlich, um überhaupt den Großteil der neuen Fälle und deren Kontaktpersonen mit den erforderlichen Quarantänebescheiden zu versorgen.“

Konkret läuft das neue Meldeschema schrittweise ab:

1. Positiv per PCR-Test Befundete werden dem Gesundheitsamt automatisiert vom Labor gemeldet. Sie erhalten von dort eine SMS auf die beim Testen hinterlegte Telefonnummer. Inhalt der Kurznachricht: Die Information zum Positivbefund nebst Hinweis zur Absonderungspflicht gemäß der aktuellen Landesverordnung und ein Link zur Website des Landkreises, auf dem ein Formular zur Kontakterfassung hinterlegt ist.
2. Der positiv Befundete wird gebeten, die Kontaktliste nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und sie ans Gesundheitsamt zurückzusenden. Außerdem sind sie aufgerufen, ihre Kontaktpersonen über deren Absonderungspflicht zu informieren.
3. Nach der Falldatenerfassung und Prüfung im Gesundheitsamt ergehen im Massenverfahren die Bestätigungsschreiben für die jeweiligen Absonderungsanordnungen inkl. Genesenen-bescheinigung.

Durch die Straffung des Verfahrens erwartet das Gesundheitsamt ein effizienteres Fallzahlenmanagement. Natürlich wird auch die telefonische Nachverfolgung nicht gänzlich eingestellt werden können. „Aber wir sind jetzt gezwungen, uns in der Kontaktermittlung auf besondere Konstellationen zu fokussieren“, so Eckert. Für die Übergangsphase ist er insbesondere auch der Bundeswehr, die ihre Hilfeleistung für fünf Kameradinnen und Kameraden um zwei Wochen verlängert hat, sowie auch der Gemeinde Bad Tabarz oder der kreiseigenen Nahverkehrsgesellschaft sowie allen unterstützenden Fachbehörden des Landratsamtes für die Bereitstellung von Personal fürs Gesundheitsamt sehr dankbar.

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