NachrichtenStadt Gotha

Einrichtungen der KulTourStadt Gotha GmbH bleiben geöffnet

Auswirkungen der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung.

Am Donnerstag, den 25. November 2021, ist die aktuelle Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Was dies für die Einrichtungen in der Hand der KulTourStadt Gotha GmbH bedeutet, ist im Folgenden zusammengefasst:

Der Weihnachtsmarkt auf dem Gothaer Neumarkt bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Da der verkaufsoffene Sonntag, der für den 5. Dezember 2021 angesetzt war, nur aus Anlass des Weihnachtsmarktes 2021 durchgeführt werden kann, entfällt dieser ersatzlos.

Der Tierpark Gotha bleibt weiterhin für den Besucherverkehr geöffnet. Auf dem gesamten Gelände inklusive des Kassenbereichs gilt nach wie vor ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu haushaltsfremden Personen. Eine Maskenpflicht besteht im Kassenbereich, im Toilettenbereich sowie an Weg-Engstellen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht oder nur schwer eingehalten werden kann. Die Tier-Innenhäuser bleiben für die Besucher weiterhin nicht zugänglich. Die Vereinsgaststätte des Förderverein Tierpark Gotha e.V. hat als Gastronomie unter Einhaltung der 2-G-Regelung geöffnet. Weitere Zugangsbeschränkungen gibt es derzeit nicht. Tickets für den Tierparkbesuch können sowohl an der Tageskasse vor Ort als auch online unter tickets.tierpark-gotha.de erworben werden. Aktuell gelten die Winteröffnungszeiten von 9.00 bis 16.00 Uhr. Letzter Einlass ist 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Nähere Informationen zum Tierpark Gotha sind unter www.tierpark-gotha.de nachlesbar.

Das KunstForum Gotha hat geöffnet. Die aktuelle Ausstellung „Alles eine Frage des Formats?!“ des Verbandes Bildender Künstler e.V. kann nach der Kontrolle bzw. unter Einhaltung der 2-G-Regelung besucht werden. Im gesamten Gebäude gilt Maskenpflicht. Ein virtueller Rundgang durch die Ausstellung kann im Ausstellungsbereich unter www.kunstforum-gotha.de betrachtet werden.

Das Geschäft „Gotha adelt – Tourist-Information & Shop“ am Hauptmarkt 40 kann unter Einhaltung der 2-G-Regelung betreten werden. Auch hier gilt eine Nachweispflicht. Die Mitarbeiter stehen den Kunden von Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr sowie am Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr beratend zur Seite. Die Kollegen sind darüber hinaus per Mail unter laden@gotha-adelt.de und telefonisch unter 03621 510 440 für den Bereich des „Gotha adelt“-Ladens sowie unter tourist-info@gotha-adelt.de und 03621 510 450 für den Bereich der Tourist-Information erreichbar.

Die Veranstaltungshäuser Stadthalle und Kulturhaus Gotha bleiben geöffnet, jedoch obliegt den jeweiligen Veranstaltern die Entscheidung über die Durchführung einer Veranstaltung. Gemeinsam mit diesen sind wir bemüht, den Online-Veranstaltungskalender unter www.veranstaltungen-gotha.de möglichst tagesaktuell zu halten.

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