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Ab Montag 3G in allen AOK PLUS-Filialen – Terminvereinbarung für Ungeimpfte notwendig

AOK-PLUS-Versicherten stehen weiterhin die umfänglichen Beratungsangebote in den Filialen in Sachsen und Thüringen zu Verfügung. Ab 29. November gilt jedoch für Besuche in allen Kundencentern die 3G-Zutrittsregel. Geimpfte und Genesene müssen beim Betreten den entsprechenden Nachweis vorzeigen.

Ungeimpfte Kundinnen und Kunden werden um eine Terminvereinbarung online unter https://plus.aok.de/termin gebeten. Ebenso können Termine telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1059000 reserviert werden. Sie erhalten Zutritt zu den Filialen nur nach Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Negativtests.

Unter AOK vor Ort | AOK – Die Gesundheitskasse finden Versicherte alle konkreten Informationen zur Filiale in ihrer Region. In der Online-Geschäftsstelle können Versicherte ganz unkompliziert Anliegen, wie Kinderkrankengeld beantragen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochladen oder Anträge auf Mutterschaftsgeld einreichen und erledigen. Eine Registrierung ist unter AOK PLUS – Ihre Online-Filiale – Immer für mich da! möglich.
 

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