KABINETTBESCHLUSS: AUSWEITUNG DER 2G-REGELUNG
Die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, in bestimmten Bereichen zusätzliche Infektionsschutz-Maßnahmen wie die 2G-Regelung flächendeckend für ganz Thüringen festzulegen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von einer „ernsten Lage“. Thüringen treibe zusammen mit den Nachbarländern Sachsen und Bayern die bundesweiten Inzidenzwerte nach oben. „Die Intensivstationen kommen an ihre Belastungsgrenzen“, warnte er. Führten die jetzt beschlossenen strengeren Regeln nicht zu einer schnellen Verbesserung der Lage, könnten auch wieder Kontaktbeschränkungen notwendig werden.
Welche Personen sind von der 2G-Regelung ausgenommen?
Von den 2G-Regelungen ausgenommen sind weiterhin Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (hier reicht eine Bescheinigung der Schule, dass das Kind regelmäßig getestet wird oder ein negativer Antigenschnelltest) sowie Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können (hier reicht ein negativer Antigenschnelltest).
Was gilt für Beschäftigte?
Beschäftigte in Bereichen, in denen die 2G-Regelung gilt, müssen – wenn diese weder vollständig geimpft noch genesen sind – einen negativen PCR-Test vorweisen (dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein).
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Landkreise/kreisfreien Städte erhalten zeitnah eine Muster-Allgemeinverfügung, in der diese Regelungen enthalten sind. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen diese Maßnahmen bis zum 18. November umsetzen.