Aktuell kann es aufgrund der stark abfallenden Temperaturen, besonders in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden, zu überfrierender Nässe auf den Fahrbahnen kommen. Straßenglätte und dabei nicht angepasste Geschwindigkeit ist in der kalten Jahreszeit eine der Hauptunfallursachen. Deswegen ist besondere Vorsicht bei Antritt der Fahrt geboten. Um glättebedingte Unfälle zu vermeiden empfiehlt die Polizei folgendes:

  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit stets den Wetterverhältnissen und Fahrbahnbedingungen an. Das kann heißen, in manchen Situationen auch deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu fahren.
  • Treten Sie die Fahrt nur mit entsprechender Bereifung an, das bedeutet ausschließlich mit Reifen, die als wintertauglich gelten.
  • Vergrößern Sie den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen, denn auf glatten Straßen verlängert sich der Bremsweg erheblich.
  • Vermeiden Sie ruckartige Lenkbewegungen und abrupte Bremsvorgänge, hierbei könnten Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren.

Sollte es zu einem Unfall kommen, sichern Sie die Unfallstelle ab (zum Beispiel durch Einschalten des Warnblinklichtes, Aufstellen des Warndreieckes) und informieren Sie anschließend die Polizei. (jd)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.