API-THBlaulichtmeldungenNachrichten

LKW-Fahrer verursachte mit 3,17 Promille Verkehrsunfall auf der BAB 71

Erfurt (ots)

Ein 44-jähriger ukrainischer Lkw-Fahrer eines polnischen Sattelzuges verursachte am Freitagnachmittag auf der BAB 71 in Fahrtrichtung Sangerhausen kurz nach dem Erfurter-Kreuz einen schwerwiegenden Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden von ca. 30.000 Euro entstanden ist. Der Sattelzug fiel bereits auf der BAB 4 durch eine sehr auffällige Fahrweise in Form von Schlangenlinien auf. Auf der BAB 71 kam das Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab, kollidierte mit der Leitplanke und fuhr eine Böschung hinauf. Dadurch wurde der Dieseltank beschädigt und es lief Dieselkraftstoff aus. Der Ukrainer fuhr noch mehrere Kilometer weiter und verteilte den Kraftstoff auf der kompletten Fahrbahn, bis er dann aufgrund der Beschädigungen am Fahrzeug zum Anhalten gezwungen war. Bei dem Fahrer wurde vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher 3,17 Promille als Ergebnis zeigte. Der Führerschein wurde sichergestellt; eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Ihn erwartet nun ein Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung. Die Fahrbahn in Richtung Sangerhausen war für über fünf Stunden voll gesperrt. Es bildete sich ein Stau von ca. fünf Kilometer.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.