NachrichtenStadt Gotha

Öffnungszeiten der Kommunalen Kindergärten

Seit dem 01.11.2021 befindet sich der Landkreis Gotha in Warnstufe 3. Die Zahl der positiv Getesteten steigt stetig an.

Bereits seit dem 22.10. haben die Kommunalen Kindergärten ihre Öffnungszeiten eingeschränkt. Auch ab 08.11.2021 öffnen die Kindergärten um 07:00 Uhr und schließen um 16:00 Uhr gemäß dem „Stufenkonzept für Kindergärten in Trägerschaft der Stadtverwaltung Gotha – Stand 09.09.2021“.

Aufgrund der weiterhin angespannten Personalsituation bleibt es für die Kindergärten „Reggio Kinderhaus“ und „Sonnenblume“ bei den Ausnahmen zur Öffnungszeit. Diese beiden Kindergärten öffnen um 07:00 Uhr und schließen bereits um 15:00 Uhr.

In beiden Kindergärten wurden in der vergangenen Woche Gruppen geschlossen, da nicht genügend Personal zur Verfügung stand, um eine ordnungsgemäße Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass in beiden Kindergärten aktuell eine eingeschränkte Öffnungszeit, aber keine Gruppenschließungen vorgenommen werden müssen.

Das aktuelle Stufenkonzept sowie das Ampelsystem können auf der Internetseite der Stadt Gotha nachgelesen werden.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.