Vermehrt gefälschte Impfausweise

Anzeige

Landkreis Gotha, Wartburgkreis, Ilm-Kreis (ots)

Der Polizei werden derzeit immer mehr Fälle von gefälschten Impfpässen bekannt. Hierbei benutzen Personen häufig die gefälschten Ausweise um sich, unter anderem in Apotheken, digitale Impfzertifikate ausstellen zu lassen. Betrüger verwenden häufig Daten, die in sozialen Netzwerken verbreitet werden um unechte Impfausweise herzustellen. Auch, wer einen solchen gefälschten Impfpass benutzt, begeht kein Bagatelldelikt, sondern macht sich der Urkundenfälschung strafbar. Diese wird nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Die mit der Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten betrauten Stellen, können unter anderem anhand der Chargennummer nachvollziehen, ob ein Impfpass echt oder gefälscht ist. Im Zweifel können Informationen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eingeholt werden. Ergibt sich bei den entsprechenden Stellen der Verdacht auf einen gefälschten Impfausweis, können diese Anzeige bei der Polizei erstatten und Ermittlungsverfahren werden eingeleitet. (jd)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.