Mittwoch, Dezember 4, 2024

Gesundheitsfürsorge für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige wird verbessert

Thüringens Innenminister Georg Maier hat eine Verwaltungsvereinbarung mit der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte unterzeichnet . „Mit der neuen Verwaltungsvereinbarung können ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, denen Gesundheitsschäden im Rahmen des Feuerwehrdienstes entstanden sind und für die kein Entschädigungsanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, freiwillige Unterstützungsleistungen des Landes in Form von Zuwendungen erhalten“, erklärte Maier.

Damit macht der Freistaat Thüringen von einer Rechtsetzungsbefugnis Gebrauch, welche 2018 in das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz aufgenommen wurde.

Die Feuerwehr-Unfallkasse wird dabei sowohl die Feststellung der Art und Schwere der Gesundheitsschäden als auch das gesamte Zuwendungsverfahren begleiten. Die Zuwendungshöhen orientieren sich an der Verfahrensweise der Unfallkasse in Sachsen-Anhalt. Demnach können bei Arbeitsunfähigkeit mit fünf oder mehr zusammenhängenden Tagen 15 Euro pro Tag gezahlt werden. Für Erkrankungen, die auf Dauer zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit führen, sind Leistungen zwischen 2.000 und 10.000 Euro möglich. Bei Todesfällen werden bis zu 20.000 Euro gewährt.

„Insgesamt sind die Regelungen der Vereinbarung Ausdruck der Anerkennung des gemeinnützigen engagierten Einsatzes der Kameradinnen und Kameraden in den Thüringer Feuerwehren“, so der Innenminister. Durch die Kooperation mit der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte könne man ihnen nun eine deutlich bessere Gesundheitsversorgung anbieten, betonte Maier.

Die Verwaltungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.