NachrichtenStadt Gotha

Alkoholverbot auf dem Coburger Platz

Im Bereich des Coburger Platzes traten in den letzten Monaten erneut immer wieder Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Alkoholgenuss auf. In Auswertung dieser Ereignisse und enger Abstimmung mit der Polizei hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, ab dem 23.08.2021 erneut ein Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Flächen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auszusprechen. Dieses gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2022. Die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung wurde am 19.08.2021 in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Gotha, dem „Rathaus-Kurier“, und auf der Internetseite unter www.gotha.de veröffentlicht.

Demnach ist es auf dem Coburger Platz nicht gestattet, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Der Verbotsbereich ist durch Hinweisschilder kenntlich gemacht. Das Verbot gilt nicht innerhalb behördlich zugelassener Freischankflächen. In Einzelfällen, wie beim Wochenmarkt und bei Veranstaltungen, kann die Ordnungsbehörde aufgrund besonderer Anlässe Ausnahmen vom Verbot zulassen.

Die Verordnung legt fest, dass wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen des Verbots Alkohol konsumiert, eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Die Stadtverwaltung hofft, dass analog des am 02.01.2021 ausgelaufenen Verbotes positive Effekte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch diese Maßnahme erzielt werden können.

One thought on “Alkoholverbot auf dem Coburger Platz

  • Alkohol erbost ist gut, bloß müsste es auch durchgesetzt werden. Das letzte mal hat es doch kaum jemand interessiert. Ordnungsamt ab und zu Kontrolle und schauen weg. Nicht unbedingt gut.

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.