NachrichtenStadt Gotha

Feierabendmarkt und Shoppingnacht am 3. September 2021

Am Freitag, dem 3. September 2021, laden die Stadtverwaltung Gotha und die Wochenmarkthändlerinnen und -händler zum fünften Gothaer Feierabendmarkt ein. Der Termin, der ursprünglich für den 10. September geplant gewesen war, wurde vorverlegt und findet nun zusammen mit der Shoppingnacht statt. Besucherinnen und Besucher lockt also gleich ein doppeltes Einkaufsvergnügen.

Die Geschäfte der Innenstadt und des „Altstadtforums“ in der Gartenstraße öffnen unter dem Motto „Shoppen an der GOTHAsür“ von 18.00 bis 23.00 Uhr ihre Türen. Gemeinsam mit dem Feierabendmarkt, bei dem die Händlerinnen und Händler des Wochenmarktes von 16:00 bis 21:00 Uhr ein vielfältiges Sortiment auf dem Neumarkt anbieten, soll sich ein Hauch von Urlaubsfeeling im Zentrum Gothas verbreiten. Dabei runden Straßenmusik, französische Kulinarik und viele Aktionen der Gewerbetreibenden den Abend ab. In teilnehmenden Geschäften bekommen Gäste französische Croissants und können mit etwas Glück über einen Gewinnstempel in der Tüte des leckeren Gebäcks „Gotha Gutscheine“ und andere kleine Überraschungen gewinnen.

Alle Aktionen und weitere Informationen rund um die Shoppingnacht sind online zu finden: www.shoppingnacht-gotha.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.