coro
NachrichtenPolitik

Neue Familienimpftage & Impfen ohne Termin

An den kommenden beiden Samstagen, dem 14. August und dem 21. August, finden in ganz Thüringen erneut Familienimpftage statt. Geimpft wird an den 27 Impfstellen des Landes sowie den Impfzentren in Leinefelde und Meiningen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Neben den Eltern können sich alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren impfen lassen. Für die Familienimpftage ist eine Anmeldung unter www.impfen-thueringen.de oder per Telefon unter 03643 4950490 erforderlich. Personen unter 18 Jahren müssen mit mindestens einem Erziehungsberechtigten zum Impftermin erscheinen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche finden Sie unter https://www.tmasgff.de/covid-19/impfen/kinder-und-jugendliche.

An allen Samstagen im August bieten wir zudem Erwachsenen ab 18 Jahren eine Impfung ohne vorherige Terminbuchung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson an. Bei diesem Impfstoff genügt bereits eine Impfung für den vollständigen Impfschutz. Sowohl der Familienimpftag als auch das Impfen ohne Termin findet in den Impfstellen zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr statt.

Weitere Aktionen im Rahmen der Sommerimpfungen finden Sie fortlaufend aktualisiert unter www.impfen-thueringen.de/sommerimpfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.