NachrichtenStadt Gotha

Neues, digitales Informationssystem vor der Gothaer Tourist-Information

Terminal informiert über die touristischen Angebote und Veranstaltungen der Residenzstadt.

Seit dieser Woche richten sich die Blicke der Gothaer Einwohner und Gäste beim Spaziergang durch die Stadt auf eine strahlende Säule: Das neue, digitale Informationssystem vor der Tourist-Information am Hauptmarkt 40 lädt dazu ein, sich rund um die Uhr und tagesaktuell über Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten und Führungen zu informieren.

Das Förderprogramm zum Umbau der Gothaer Tourist-Information beinhaltete unter anderem den Kernpunkt „Digitalisierung“. „Bereits seit der Eröffnung der neuen Geschäfts- und Ladenräume am Hauptmarkt 40 gehen wir diesem Aspekt nach und präsentieren verschiedene Inhalte auf unseren digitalen Informationstafeln im Innenraum. Somit war es für uns eine logische Schlussfolgerung, diese optisch auch nach Draußen zu transportieren. Durch die neue, digitale Informationssäule können wir unsere Gäste an sieben Tagen der Woche 24 Stunden lang mit Informationen versorgen – auch außerhalb der Geschäftszeiten von „Gotha adelt – Tourist-Information & Shop“, äußert sich Stefan Seelig, Leiter der Gothaer Tourist-Information, zu der Neuanschaffung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.