Sommerkonzert des Kinder- und Jugendorchesters der Musikschule Fröhlich

Anzeige

Schon zur Tradition ist das alljährliche Sommerkonzert für die Schüler der Musikschule Fröhlich geworden. Ganz besonders freuen sich das Kinder -und Jugendorchester in diesem Jahr im Kurpark von Friedrichroda wieder ein Stelldichein zu geben.

Nach einer langen Zeit nur im Onlinemodus ist die Freude und Aufregung besonders groß auf das gemeinsame Musizieren. Die Musikschüler, ob groß oder klein, wollen zeigen, dass sie auch während der Corona Zeit weiterhin fröhlich musiziert haben.

Am Samstag, den 10.07.2021 um 15 Uhr im Kurpark von Friedrichroda stehen einige neue Stücke für das junge und dynamisches Akkordeonorchester auf dem Programm. Auch die Jüngsten der Musikschule werden einen Teil gestalten und freuen sich mit unserem Maskottchen dem Toffel einige Highlights aus dem Online-Unterricht zu zeigen.

Gemeinsam und fröhlich Musizieren ist der Leitfaden und das Motto für diesen Nachmittag.

Am Sonntag, 11. Juli beginnt um 10.30 Uhr das traditionelle Frühkonzert im Kurpark Hüllrod mit der Finsterberger Heimatkapelle.

Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist frei.

Nähere Informationen: Tourist-Information Friedrichroda 03623 / 33200 oder unter www.friedrichroda.de

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.