NachrichtenRatgeber

Ende der Anmeldefrist für Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Betroffene haben noch bis zum 30. Juni die Möglichkeit, Leistungen zu beantragen

Wer in seiner Kindheit oder Jugend in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 oder in der ehemaligen DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren hat, hat noch bis zum 30. Juni 2021 Zeit, Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu beantragen.

Menschen, die damals in Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe schlimme Erfahrungen gemacht haben und noch heute unter den Folgen leiden, können von der Stiftung Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen von bis zu 14.000 Euro erhalten.

Dazu erklärt Sozialministerin Werner: „Mit Stand heute haben sich in Thüringen seit Bestehen der Stiftung insgesamt 1.501 Betroffene gemeldet. Nach unserem öffentlichen Aufruf Anfang Februar dieses Jahres gab es allein 130 Neuanmeldungen. Das ist statistisch gesehen mehr als eine Anmeldung pro Tag und zeigt die hohe Dunkelziffer von Betroffenen. Ich rufe daher Gerichte, Betreuungsverbände, Betreuerinnen und Betreuer und Angehörige nochmals auf, betroffene Menschen über die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu informieren und bei der Beantragung der Leistungen zu unterstützen.“

Seit Februar 2021 wurden Leistungen in Höhe von 300.000 Euro an Betroffene ausgezahlt. Seit Einrichtung der Stiftung im Jahr 2017 wurden in Thüringen insgesamt 8,6 Millionen Euro an die von Leid und Unrecht Betroffenen geleistet.

Detaillierte Informationen über die Angebote und Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bietet der barrierefreie Internetauftritt: www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de

Betroffene mit Wohnsitz in Thüringen können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ melden:

Telefon:          0361 573813-100

Fax:                0361 573813-000

E-Mail:            StiftungAH@tmasgff.thueringen.de

Informationen in Gebärdensprache finden Sie http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Gebaerdensprache/dgs-videos-tabelle-details.html

Hintergrund

Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben die ursprüngliche Meldefrist vom 31. Dezember 2020 um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2021 verlängert. Zudem wurde das Stiftungsvermögen auf insgesamt über 305 Millionen Euro erhöht, um die Ziele der Stiftung zu erreichen. Bundesweit meldeten sich seit Einrichtung der Stiftung im Jahr 2017 über 27.500 Betroffene, insgesamt wurden bisher rund 172 Millionen Euro Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an über 16.500 Menschen ausgezahlt.

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