Schulen im Landkreis bleiben weiterhin geschlossen – Allgemeinverfügung vom 15.04. aufgehoben

Anzeige

Allgemeinverfügung vom 15.04. aufgehoben / Konsens mit Leitern

Die angekündigte Schulöffnung zum Wochenbeginn kommt nicht. Landrat Onno Eckert hat die gestern ergangene Allgemeinverfügung aufgehoben und um die bisherige Regelung zur Schließung der Schulen ersetzt. Damit bleiben Schulen und Kitas weiterhin geschlossen. Ausgenommen bilden wie bisher Abschlussklassen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, für die Präsenzunterricht mit Maskenpflicht stattfinden darf. Zusätzlich geschlossen zu halten sind diesmal auch die beiden Förderzentren. Eine Notbetreuung wird in den Schulen – ebenso wie in den ebenfalls weiterhin geschlossenen Kitas – fortwährend angeboten. Die Gültigkeit der Verfügung erstreckt sich, vorbehaltlich anderer Regelungen durch Land oder Bund, bis zum 30. April.

„Die Entscheidung zu revidieren war die einzige verantwortungsvolle Option, nachdem die in unserer Allgemeinverfügung verankerte Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht vom Bildungsministerium nicht anerkannt worden war“, begründet Landrat Onno Eckert das Vorgehen. In der ersten Reaktion des Landes auf die Allgemeinverfügung vom Donnerstag war diese Ablehnung sehr missverständlich formuliert worden, weshalb sich die Testpflicht im Verfügungstenor des gestern erlassenen Verwaltungsaktes wiederfand. Am Freitagmorgen wurde diese Regelung vom Land kassiert. Für Eckert stand damit fest: „Ohne diese Testpflicht als wesentliche Stütze des Infektionsschutzes ist ein halbwegs sicherer Präsenzbetrieb in den Schulen nicht leistbar.“ Diese Einschätzung wurde einhellig in einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz mit den Schulleitern nochmals bekräftigt.

„Ich bedaure sehr, dass wir die angekündigte Öffnung für die Kinder und Jugendlichen unter dieser Entwicklung nicht durchführen können und sich das Land dieser präventiven Testpflicht verschließt. In der Gesamtschau der Entwicklung der Fallzahlen und als auch der Auslastung der Intensivplätze in den Kliniken wäre aber eine Öffnung ohne verbindliche Testung auch mit Blick auf die Belegschaft nicht vertretbar gewesen.“

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.