NachrichtenStadt Gotha

Information zur weiteren Betreuung in den kommunalen Kindergärten ab dem 12.04.2021

Die jetzt gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha soll voraussichtlich verlängert werden. Das heißt, dass die Kindergärten weiterhin geschlossen bleiben, aber eine Notbetreuung weiterhin angeboten werden kann.

Auf vielfachen Wunsch der Eltern hat sich der Träger Stadtverwaltung Gotha mit seinen Kindergartenleitern dahingehend verständigt, dass ab 12. April 2021 die kommunalen Kindergärten ihre Öffnungszeiten erweitern. Alle kommunal geführten Kindergärten öffnen von 7:00 bis 15:30 Uhr. Dies erfolgt aber immer unter dem Vorbehalt, dass ausreichend pädagogisches Personal zur Verfügung steht, um die hygienischen Anforderungen an die Pandemiesituation zu erfüllen.

Es kann punktuell zu verkürzten Öffnungszeiten kommen. Eltern werden möglichst frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, was bei akutem Ausfall von pädagogischem Personal leider auch kurzfristig geschehen kann. Der Träger Stadtverwaltung Gotha bittet deshalb bereits an dieser Stelle um Verständnis gerade gegenüber den in den Kindergärten tätigen Pädagogen und technischen Mitarbeitern.

Um für die Zeit ab dem 12. April 2021 gut vorbereitet zu sein, werden die Eltern gebeten, die Betreuungsbedarfe für die Woche vom 12.04. – 16.04.2021 und vorsorglich für die Woche vom 19.04. – 23.04.2021 mit entsprechenden Formularen beim Kindergartenleiter anzumelden.

Dateien:

https://www.gotha.de/uploads/media/Abfrage_Notbetreuung___KW_15.pdf

https://www.gotha.de/uploads/media/Abfrage_Notbetreuung___KW_16.pdf_

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.