Geflügelpest – Landkreis teilweise Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet

Am 26. März ist im Erfurter Ortsteil Schmira ein Ausbruch der Geflügelpest bei .gehaltenen Vögeln festgestellt worden.
Deshalb wurden um den Ausbruchsbetrieb Restriktionszonen gebildet, die auch in den Landkreis Gotha reichen:
Der Sperrbezirk umfasst im Landkreis Gotha den Ortsteil Ingersleben der Gemeinde Nesse-Apfelstädt außerhalb der Ortslage östlich der Linie Mittelberg-Osterberg
Das festgelegte Beobachtungsgebiet umfasst im Landkreis Gotha die Gemeinden bzw. Gemeindeteile Zimmernsupra, Nottleben, Gamstädt, Grabsleben, Großrettbach, Kleinrettbach, Apfelstädt, Neudietendorf, Kornhochheim und Ingersleben. Dazu gehört zudem ein Teil von Wandersleben nordöstlich der Straßen Seeberger Straße, Karl-Marx-Platz und Bahnhofstraße sowie Cobstädt östlich der Straßen Zum Pferderied, Schenkstraße, Neue Straße und Grabsleber Straße.

Ist Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel amtlich festgestellt worden, muss das Landratsamt als zuständige Behörde einen Sperrbezirk sowie um diesen herum ein Beobachtungsgebiet festlegen. Der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen beträgt mindestens zehn Kilometer.

Die Regelungen, die im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet gelten, können Halter von Geflügel der auf der Website des Landkreises veröffentlichten Allgemeinverfügung (https://www.landkreis-gotha.de/index.php?id=108) entnehmen:
So sind Geflügel oder andere Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Außerdem müssen Tierhalter im Sperrbezirk dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzeigen. In der Haltung sind umfangreiche Schutzmaßnahmen umzusetzen. Geflügel-ausstellungen oder Geflügelmärkte sind untersagt.

Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha kann auf Grundlage der Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung bestimmte Ausnahmen von den oben aufgeführten Regelungen zulassen. Diese sind beim Landratsamt Gotha, Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha schriftlich zu beantragen.

Stichwort Geflügelpest

Die Geflügelpest oder Vogelgrippe wird durch unterschiedliche Subtypen eines Virus ausgelöst und ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel und zu großen wirtschaftlichen Verlusten.

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