Nach Informationen des Landkreises Gotha werden ab 22. März bis zum 11. April 2021 alle Kindergärten und Schulen im Landkreis Gotha aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklung im Zuge einer Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha geschlossen (Stufe ROT).
Notbetreuung in Schulen
Grund- und Regelschulen sowie der Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Stadt Gotha werden für Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 nach der geltenden ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO eine Notbetreuung anbieten.
Notbetreuung in Kindergärten in Trägerschaft der Gotha
Die Notbetreuung findet von 07:00 bis 15:00 Uhr statt. Eltern werden gebeten, die Hinweise zur Frühstück-, Mittags- und Vesperversorgung in den Kindergärten zu beachten. Um einen reibungslosen Ablauf der Essenversorgung zu gewährleisten, erfolgt die Anmeldung über die Kindergartenleitung anhand der Anmeldungen zur Notbetreuung.
Eltern, die bereits einen Antrag auf Notbetreuung bei der letzten Schließung abgegeben haben, müssen keinen neuen Antrag stellen, sofern es in der Betreuungssituation der Eltern keine Änderung gibt. Für Kinder, die zur Notbetreuung neu hinzukommen, muss vor bzw. mit Notbetreuungsbeginn ein Antrag im Kindergarten abgegeben werden.
Um den Tagesablauf im Kindergarten gut planen zu können ist es erforderlich, dass Eltern auch die Betreuungsbedarfe mit dem entsprechenden Formular für jede Kalenderwoche anmelden. Alle Formulare sind nachfolgend als Download oder über den Kindergartenverfügbar:
Notbetreuung in Kindergärten in freier Trägerschaft
Auch die Gothaer Kindergärten in freier Trägerschaft bieten eine Notbetreuung an.Eltern werden gebeten, sich bei der Kindergartenleitung zu informieren.Dateien:
Antrag_auf_Notbetreuung.pdf
Antrag_Betreuungsbedarf_-_KW_12.pdf
Antrag_Betreuungsbedarf_-_KW_13.pdf
Antrag_Betreuungsbedarf_-_KW_14.pdf