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Erneuter Fall von Geflügelpest in Thüringen

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Hochansteckende Vogelgrippe bei zwei Graugänsen im Unstrut-Hainich-Kreis nachgewiesen

In Thüringen wurde ein weiterer Fall von Geflügelpest nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte durch Nachweis das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) bei Wildvögeln. Es handelt sich um zwei Graugänse, die am Schwanenteich in Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) tot aufgefunden wurden.

Bereits die pathologischen Untersuchungen im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) deuteten auf die Geflügelpest hin. Dies wurde nun durch das nationale Referenzlabor bestätigt. Das zuständige Veterinäramt des Unstrut-Hainich-Kreises hat die Umgebung nach toten Wildvögeln weiter abgesucht. Bisher sind keine weiteren toten Wildvögel aufgefunden worden. Ebenfalls wurde begonnen, die Kleinstgeflügelhaltungen in der Nähe des Fundortes klinisch zu untersuchen. Zusätzlich wurde die Aufstallung für Hausgeflügel im Unstrut-Hainich-Kreis risikoorientiert, dort wo sich Wildvögel derzeit vermehrt aufhalten, sowie in großen Freilandhaltungen angeordnet.

Gesundheitsministerin Heike Werner sagt dazu: „Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger weiterhin dazu auf, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Thüringen dem jeweils zuständigen Veterinäramt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln und weitere Schutz- und Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen. Es ist ernst: Die neuen Nachweise in Thüringen und in den benachbarten Bundesländern – vor allem in Nordbayern und Sachsen – zeigen, dass das Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln aktuell noch sehr präsent ist und in allen Regionen Deutschlands zirkuliert. Daher appelliere ich an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.“

Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Eine Übertragung mit den aktuell zirkulierenden Subtypen H5N8, H5N5, H5N3, H5N1 und H5N4 auf den Menschen oder Säugetiere hat in Deutschland und Europa (außer Russland) nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen noch nicht stattgefunden. Auch der Verzehr von Geflügelprodukten ist unbedenklich.

Hintergrund:

Seit dem 1. Oktober 2020 bis Ende 2020 wurden 510 Feststellungen bei Wildvögeln und 26 Feststellungen bei Hausgeflügel deutschlandweit gemeldet. Seit Beginn dieses Jahres wurden bereits in 96 Hausgeflügelhaltungen und bei 450 Wildvögeln Geflügelpestausbrüche gemeldet. Bei Hausgeflügelfällen sind besonders die nördlichen Bundesländer wie Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Veterinaerwesen/Dateien/Tiergesundheit/Gefluegelpest/GeflPestSchV.pdf.

Für weitere Informationen: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit.

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