NachrichtenPolitik

Landesgeld hilft bei Investitionen in der Krise

Den Kämmereien in den Thüringer Kommunen gehen in diesen Tagen Finanzbescheide aus dem Freistaat zu, die weitere Investitionen vor Ort ermöglichen. Darüber informiert Matthias Hey, Gothaer Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag.

Insgesamt erhalten die Kommunen im Freistaat Thüringen 100 Mio. Euro. Das Geld steht den Kommunen für sämtliche Investitionen in den Bereichen Bildung, Digitalisierung, Brand- und Katastrophenschutz, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und Modernisierung der digitalen Infrastruktur zur Verfügung und ist insoweit sehr flexibel vor Ort einsetzbar.

Ausgangspunkt für diese Finanzspritze ist ein bereits im März 2020 verabschiedetes Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive, das noch bis 2024 jährlich festgelegte Summen in die Städte und Dörfer, aber auch für die Landkreise bringt und nach der Zahl der jeweiligen Einwohner bemessen wird.

Konkret heißt das jetzt für den Landkreis Gotha Landesgelder in Höhe von 2,57 Mio. Euro und für die Stadt Gotha 1,28 Mio. Euro, die nun zusätzlich für Investitionen jeder Art bereitstehen.

„Weil diese Summen jährlich und noch bis 2024 fließen, bringt das Planungssicherheit in den Kommunen, und das ist in diesen Krisenzeiten wichtiger denn je“, betont Hey.

Die Zuweisungen fließen derzeit nach Zugang der Bescheide aus dem hierfür zuständigen Innenministerium in die Kassenbestände der Kommunen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.