Auch im Jahr 2021 sind alle Imker und Bienenhalter im Gebiet des Landkreises Gotha auf Grund der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz verpflichtet, ihre Bestände mit Medikamenten gegen die Varroamilben zu behandeln.
Zur Behandlung zugelassene Tierarzneimittel können über das Veterinäramt bei der Thüringer Tierseuchenkasse bestellt werden.
Es stehen folgende Präparate zur Verfügung:
Medikament: Preise (Stand:17.02.2021) Ameisensäure (1 l Flasche) 5,36 € ApiLife Var (Beutel mit je 2 Verdunstungstafeln) 3,32 € Milchsäure (1 l Flasche) 7,96 € Oxalsäure (Packung mit 2 x 500 ml Gebrauchslösung + 2 Dosierspritzen) 15,15 € Nassenheider Verdunster professional (Doppelpack) 13,98 € Oxuvar (500 ml Gebrauchslösung) 8,81 € Oxuvar 5,7 % (275 ml) 7,08 € Oxuvar 5,7 % (1000 ml) 20,23 € Thymovar (1 Packung mit 2 x 5 Plättchen) 15,47 €
Die in Vereinen organisierten Imker werden gebeten, die Bestellung beim Veterinäramt über ihren Verein zu veranlassen. Nicht in Vereinen organisierte Imker können ihre Bestellung direkt beim Veterinäramt aufgeben. In beiden Fällen ist unbedingt die Tierseuchenkassen-Nummer des Bienenhalters anzugeben.
Die Bestellungen müssen bis zum19. April im Veterinäramt vorliegen.
Die Behandlung ist spätestens am 30. Juli als Sommerbehandlung und im August/September als Nachsommerbehandlung zu beginnen und in der brutfreien Zeit als Winterbehandlung fortzuführen.
Insbesondere die zahlreichen Neulinge unter den Imkern werden auf diese Pflichten und Möglichkeiten hingewiesen. Aktuell sind im Landkreis Gotha 240 Bienenhalter mit rund 2.000 Völkern erfasst.